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Im folgenden Text findest Du die allgemeinen Spielregeln für alle Spielshows, die von ReadyPlay.de veranstaltet werden. Bitte beachte, dass gewisse Spielregeln und -abläufe nur mit ausgewählten Kandidaten im Bewerbungsprozess Bzw. der Show selbst geteilt werden. Diese allgemeinen Spielregeln sind verbindlich und Teil der Teilnahmebedingungen an jeder von uns veranstalteten Spielshow. Dieser Text verwendet aus Gründen der Übersichtlichkeit allgemein maskuline Begriffe, die jedoch für alle Geschlechter gelten.

Allgemeine Spielregeln:

1. Soweit nicht anders ausgeschrieben spielt jeder Kandidat nur für sich selbst. Teamteilnahmen und Co-Teilnehmer sind untersagt.

2. In diesem Zusammenhang hat jeder Teilnehmer sicherzustellen, dass er während der Aufnahme alleine ist.

3. Jeder Kandidat hat sicherzustellen, dass eine Webcam und ein Mikrofon mit ausreichender Qualität, sowie Kopfhörer vorhanden sind.

4. Sofern nicht anders ausgeschrieben ist es selbstverständlich untersagt, sich einen unfairen Vorteil zu verschaffen. Dies betrifft, jedoch nicht ausschließlich, Recherchen und Google-Suchen während der Aufzeichnung, Verwendung des Handys/Smartphones oder PCs zu anderen Zwecken als der reinen Teilnahme, Verwendung von Cheats/Glitches in Videospielen oder heimliche Beteiligung anderer Personen, sowie das Mitschreiben von Notizen. Der Moderator kann für einzelne Runden verlangen, dass die Teilnehmer ihre Hände durchgehend so halten, dass sie im Bild zu sehen sind.

5. Kandidaten haben, sofern nichts anderes gesagt wird, während der gesamten Aufzeichnung sowohl Kamera als auch Mikrofon offenzuhalten. Stellt sich ein Kandidat stumm oder unterbricht die Videobildübertragung, kann dies zur sofortigen Disqualifikation führen. Es wird selbstverständlich der Einzelfall betrachtet.

6. Jede Aufzeichnung, die länger als eine Stunde dauert, hat eine Pause von mindestens 10 Minuten, in der Mikrofon und Kamera abgestellt werden dürfen.

7. Gewinner einer Show ist, wer (ggf. in vorgegebener Zeit) das Ziel der Show erreicht. In den meisten Fällen ist dies die höchste Punktzahl aller Teilnehmer oder die Bewältigung einer bestimmten Challenge. In manchen Fällen kann es eine Kombination geben, in der zum Beispiel die punkthöchsten Teilnehmer in einem Finale um den Sieg kämpfen.

8. Die Videoübertragung jedes Teilnehmers wird nach der Aufzeichnung ausgewertet. Sollte es begründete Anzeichen für Betrugsversuche geben, kann der Teilnehmer nachträglich disqualifiziert werden.

   8.1. Die Auszahlung eines möglichen Gewinns erfolgt erst nach Prüfung der Aufzeichnung. Dies dauert in der Regel bis zu 14 Tage.

9. Sofern keine Buzzer vorhanden sind, sind die Buzzer der Spieler ihre Stimmen. In Runden, in denen die schnellste Antwort zählt, erhält derjenige Teilnehmer das Antwortrecht, welcher zuerst seinen eigenen Namen ruft.

10. In Runden, in denen abwechselnd geantwortet wird, legt der Moderator vorab die Antwortreihenfolge fest. Sofern nichts anderes angegeben wird, hat in solchen Runden immer der Spieler das erste Antwortrecht, der die wenigsten Punkte hat.

11. Teilnehmer haben jederzeit die Möglichkeit, aus der Show auszusteigen. Ein Wiedereintritt ist dann allerdings ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das bis dahin aufgenommene Videomaterial weiterzuverwenden oder aus der Sendung zu schneiden.

12. Bei gleichzeitiger Wortmeldung bzw. Buzzern bestimmt der Moderator, wer antworten darf oder bestimmt ein anderes Verfahren zur Ermittlung des Antwortrechts. Auch wenn es Latenzen geben mag, wird unterstellt, dass jede Wortmeldung/Buzzer gleichzeitig beim Moderator ankommt. Der Moderator bestimmt das Antwortrecht ausschließlich nach seiner Wahrnehmung, auch wenn sich diese vom Standpunkt der Kandidaten aufgrund von Latenz unterscheiden mag.

13. Die Spielregeln der einzelnen Spielshows sind bindend, um einen einheitlichen, nachvollziehbaren Ablauf zu gewährleisten. Da es sich um die spezifischen Regeln eines Spiels handelt, benötigen diese keiner Zustimmung seitens der Kandidaten.

14. Diese Spielregeln können jederzeit erweitert werden. Entsprechende Abschnitte werden adäquat gekennzeichnet. Eine erneute Zustimmung ist nur für die tatsächlichen Kandidaten notwendig und kann mündlich erfolgen.